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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Tim Paffrath

Paffrath-Metall

August-Kekule Straße 34

51373 Leverkusen

Tel.: +49 (0) 214-20609987

Mobil: +49 (0) 151-26837981

Mail: info@paffrath-metall.de

www.Paffrath-Metall.de

www.Paffrath-Metall.de © 2021 Paffrath Metall

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten

für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Tim Paffrath, auch Paffrath-Metall genannt, vertreten durch den

Geschäftsführer Tim Paffrath, August-Kekule Straße 34, 51373 Leverkusen, Telefon +49 (0) 214 20609987, Mail

info@paffrath-metall.de (im Folgenden kurz Paffrath-Metall genannt) und ihren Kunden (Verbraucher und

Unter-nehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden

nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder

ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei

Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

handelt, § 14 BGB.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall

beleh-ren wir Sie hierüber gesondert.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei Tim Paffrath (Paffrath-Metall), stellen lediglich ein Angebot an Tim Paffrath

(Paffrath-Metall) zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des

Vertrages durch Tim Paffrath (Paffrath-Metall)

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen und Privatkunden, sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch Tim Paffrath (Paffrath-Metall) mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit

Lieferung der Ware.

2. Lieferung

2.1 Tim Paffrath (Paffrath-Metall) liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist

der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung

durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. separat ausgewiesener MwSt. und zzgl. Verpackung und

Versandkosten.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung

getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Tim Paffrath (Paffrath-Metall)

(nachfolgend: Vorbehaltsware).

3.4 Der Stundenverrechnungssatz beträgt 60,00€ netto zzgl. ausgewiesener MwSt.

3.5 Fahrtzeiten werden mit 1,00€ netto pro gefahrenen Kilometer abgerechnet und gesondert ausgewiesen.

3.6 Aufmaße beim Kunden vor Ort werden pauschal mit 60,00€ in Rechnung gestellt. Bei Auftragserteilung

durch den Kunden, wird dieser Betrag mit der Auftragssumme verrechnet.

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Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) bis zur Erfüllung sämtlicher Tim Paffrath

(Paffrath-Metall) gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter

zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Tim Paffrath (Paffrath-Metall) erfolgt und dass das

Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das

vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Tim Paffrath (Paffrath-Metall), die Vorbehaltsware nicht

verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch

den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Tim Paffrath

(Paffrath-Metall). Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat

der Unternehmerkunde Tim Paffrath (Paffrath-Metall) unverzüglich zu benachrichtigen.

• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich

aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Tim Paffrath (Paffrath-Metall) ab,

die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet,

ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Tim Paffrath (Paffrath-Metall) abgetretenen Forderungen selbst

einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

• Auf Verlangen von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem

betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Tim Paffrath (Paffrath-Metall) die zur Geltendmachung ihrer

Rechte gegen den Abneh-mer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die

erforderlichen Auskünfte zu ertei-len. Tim Paffrath (Paffrath-Metall) wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf

Verlangen des Kunden nach Wahl von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) freigeben, soweit deren Wert die zu

sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese

AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Tim Paffrath (Paffrath-Metall) über die Art der Nacherfüllung und es gilt

zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die

Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Tim Paffrath (Paffrath-

Metall) nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober

Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, dieTim Paffrath (Paffrath-Metall) dem Kunden nach Inhalt und

Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder de-ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal-tung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen

darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-den begrenzt.

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ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung

getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners

ausgeführt werden.

1. Kosten

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen

setzen. Wenn nicht anders angegeben, werden die Arbeiten nach dem tatsächlichen Zeitaufwand

abgerechnet.

1.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich

abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen

werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der

Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

1.4.. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten

Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden

Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für

Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages

umfasst waren.

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen

Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand

zurückversetzt.

1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen

sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird

die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den

Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen

für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Tim Paffrath (Paffrath-Metall) kann bei

Auftragserteilung eine an-gemessene Vorauszahlung verlangen. Bei Vorauszahlungen, gelten die Lieferzeiten für

Material nach Geldeingang.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw.

der Montage zu sorgen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine

Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen

vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Tim Paffrath (Paffrath-Metall) berechtigt, aber nicht

verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

5.1 Die Angaben von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen

und sind un-verbindlich.

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten

von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,

höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher

Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit

Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die

Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer

Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu

machen.

7. erweitertes Pfandrecht

Tim Paffrath (Paffrath-Metall) steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem

aufgrund des Vertra-ges in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das

Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und

sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang

stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Tim Paffrath (Paffrath-Metall) unverzüglich

mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) Instandsetzungsoder

Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so

entfällt die Haftung von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch

des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Tim Paffrath (Paffrath-Metall) ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Tim Paffrath (Paffrath-Metall) und einem Verbraucher-Kunden,

die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen

unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich

die für allgemeine Verbraucherprobleme zu-ständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des

Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

KONTAKT:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8,

77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

GELTENDES RECHT, KONTAKT

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stand:

Leverkusen, den 01.04.2021

Tim Paffrath (Paffrath-Metall)

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