Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Tim Paffrath
Paffrath-Metall
August-Kekule Straße 34
51373 Leverkusen
Tel.: +49 (0) 214-20609987
Mobil: +49 (0) 151-26837981
Mail: info@paffrath-metall.de
www.Paffrath-Metall.de © 2021 Paffrath Metall
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten
für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Tim Paffrath, auch Paffrath-Metall genannt, vertreten durch den
Geschäftsführer Tim Paffrath, August-Kekule Straße 34, 51373 Leverkusen, Telefon +49 (0) 214 20609987, Mail
info@paffrath-metall.de (im Folgenden kurz Paffrath-Metall genannt) und ihren Kunden (Verbraucher und
Unter-nehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden
nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, § 14 BGB.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall
beleh-ren wir Sie hierüber gesondert.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Tim Paffrath (Paffrath-Metall), stellen lediglich ein Angebot an Tim Paffrath
(Paffrath-Metall) zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des
Vertrages durch Tim Paffrath (Paffrath-Metall)
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen und Privatkunden, sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Tim Paffrath (Paffrath-Metall) mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit
Lieferung der Ware.
2. Lieferung
2.1 Tim Paffrath (Paffrath-Metall) liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist
der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung
durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. separat ausgewiesener MwSt. und zzgl. Verpackung und
Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung
getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Tim Paffrath (Paffrath-Metall)
(nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4 Der Stundenverrechnungssatz beträgt 60,00€ netto zzgl. ausgewiesener MwSt.
3.5 Fahrtzeiten werden mit 1,00€ netto pro gefahrenen Kilometer abgerechnet und gesondert ausgewiesen.
3.6 Aufmaße beim Kunden vor Ort werden pauschal mit 60,00€ in Rechnung gestellt. Bei Auftragserteilung
durch den Kunden, wird dieser Betrag mit der Auftragssumme verrechnet.
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Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) bis zur Erfüllung sämtlicher Tim Paffrath
(Paffrath-Metall) gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter
zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Tim Paffrath (Paffrath-Metall) erfolgt und dass das
Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das
vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Tim Paffrath (Paffrath-Metall), die Vorbehaltsware nicht
verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch
den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Tim Paffrath
(Paffrath-Metall). Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat
der Unternehmerkunde Tim Paffrath (Paffrath-Metall) unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich
aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Tim Paffrath (Paffrath-Metall) ab,
die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet,
ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Tim Paffrath (Paffrath-Metall) abgetretenen Forderungen selbst
einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem
betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Tim Paffrath (Paffrath-Metall) die zur Geltendmachung ihrer
Rechte gegen den Abneh-mer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die
erforderlichen Auskünfte zu ertei-len. Tim Paffrath (Paffrath-Metall) wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden nach Wahl von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) freigeben, soweit deren Wert die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese
AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Tim Paffrath (Paffrath-Metall) über die Art der Nacherfüllung und es gilt
zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die
Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Tim Paffrath (Paffrath-
Metall) nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, dieTim Paffrath (Paffrath-Metall) dem Kunden nach Inhalt und
Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder de-ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal-tung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen
darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-den begrenzt.
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ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners
ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen
setzen. Wenn nicht anders angegeben, werden die Arbeiten nach dem tatsächlichen Zeitaufwand
abgerechnet.
1.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen
werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der
Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4.. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten
Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden
Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für
Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages
umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand
zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen
sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird
die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den
Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen
für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Tim Paffrath (Paffrath-Metall) kann bei
Auftragserteilung eine an-gemessene Vorauszahlung verlangen. Bei Vorauszahlungen, gelten die Lieferzeiten für
Material nach Geldeingang.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw.
der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine
Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen
vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Tim Paffrath (Paffrath-Metall) berechtigt, aber nicht
verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen
und sind un-verbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten
von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,
höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher
Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit
Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die
Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer
Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu
machen.
7. erweitertes Pfandrecht
Tim Paffrath (Paffrath-Metall) steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem
aufgrund des Vertra-ges in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das
Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und
sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang
stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Tim Paffrath (Paffrath-Metall) unverzüglich
mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) Instandsetzungsoder
Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so
entfällt die Haftung von Tim Paffrath (Paffrath-Metall) für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch
des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Tim Paffrath (Paffrath-Metall) ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Tim Paffrath (Paffrath-Metall) und einem Verbraucher-Kunden,
die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen
unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich
die für allgemeine Verbraucherprobleme zu-ständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des
Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
GELTENDES RECHT, KONTAKT
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand:
Leverkusen, den 01.04.2021
Tim Paffrath (Paffrath-Metall)